Mediationsgesetz

Der Nationalrat hat das Mediationsgesetz beschlossen. Wir haben für Sie den Gesetzestext samt den erläuternden Bemerkungen dazu bereitgestellt. In den erläuternden Bemerkungen ist viel an background-infos enthalten:

Gesetzestext Erläuternde Bemerkungen

Den Bericht des Justizausschusses zum Mediationsgesetz haben wir ebenfalls bereitgestellt:

Bericht des Justizausschusses zum Mediationsgesetz

Das Mediationsgesetz verlangt ein bestimmtes Ausbildungsniveau für eingetragene Mediatoren. Für die Details ist im § 29 eine Verordnungsermächtigung enthalten. Die Verordnung ist nun ergangen (BGBL II, Nr 47/2004):

Mediationsgesetz

Mediatoren, die die vom Mediationsgesetz verlangten Voraussetzungen auch erfüllen, führen die Bezeichnung "eingetragener Mediator". Sie sind in einer vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste eingetragen: Diese ist unter www.mediatorenliste.justiz.gv.at abrufbar.